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Die Organe der USU Software AG bestehen aus dem Vorstand, dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung und unseren Aktionären.
Sie haben folgende Aufgaben: Der Vorstand leitet und vertritt das Unternehmen eigenverantwortlich gegenüber Dritten, während der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ernennt und das Management überwacht. Deshalb sieht das deutsche Recht eine zweigeteilte Führungsstruktur in einer Aktiengesellschaft vor. Der Hauptversammlung obliegt unter anderem die Wahl und Abberufung der Vertreter im Aufsichtsrat und die Entscheidung zur Gewinnverwendung. Die Aktionäre üben ihre Rechte durch die Teilnahme an der Hauptversammlung, durch ihr Recht auf Auskunft und auf Dividende sowie gegebenenfalls auf Liquidationserlös aus.
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